AGB

Martha Mertens & Simone Heinz GbR
Sinnesrausch Werbeagentur
Canzstraße 18
71384 Weinstadt

Ust-IdNr.: DE 314160133

Verantwortliche:
Simone Heinz: +49 172 745 44 15
heinz@sinnesrausch-werbeagentur.de
Martha Mertens: +49 172 932 37 05
mertens@sinnesrausch-werbeagentur.de

  1. Gegenstand des Vertrages
    1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Sinnesrausch Werbeagentur, nachfolgend „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nur nach gesonderter und schriftlicher Zustimmung der Agentur Vertragsinhalt.

    1.2.
    Alle Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Kunden, ebenso Ergänzungen und Nebenabreden sowie Änderungen der ursprünglichen Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Durch Änderungen oder Ergänzungen entstehende Mehrkosten hat der Kunde auf Nachweis hin zu tragen.

    1.3.
    Die Agentur übernimmt vorrangig Dienstleistungen aus den Bereichen Konzeption, Planung, Gestaltung sowie Durchführung jeglicher Werbemaßnahmen, überdies sonstige Dienstleistungen nach Vereinbarung.

  2. Vertragsbestandteile
    2.1.
    Die Vertragspflichten der Agentur ergeben sich vorrangig aus dem Leistungsverzeichnis sowie übersandten Angeboten und Aufträgen zwischen der Agentur und dem Kunden. Die Agentur übernimmt grundsätzlich die Konzeption der Aufträge, Projekte und vereinbarten Leistungen sowie deren kaufmännische und organisatorische Umsetzung.

    2.2.
    Für die rechtliche Zulässigkeit der entwickelten und umgesetzten Projekte bzw. Aktionen übernimmt die Agentur keine Gewähr. Auf evidente Verstöße gegen geltendes Recht oder strafbare Inhalte weist die Agentur den Kunden im Rahmen ihrer Möglichkeiten hin.

  3. Nutzungsrechte
    3.1.
    Die Nutzungsrechte an sämtlichen Arbeiten verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbaren Honorars bei der Agentur. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Der Kauf von Daten ist von dieser Regelung nicht umfasst. Für den Fall, dass der Kunde Daten käuflich zur weiteren Verwendung erwerben möchte, bedarf es in jedem Fall einer gesonderten Vereinbarung.

    3.2.
    Die Agentur ist berechtigt, die im Rahmen eines Auftrags entwickelten Arbeiten angemessen und branchenüblich zu signieren und den Auftrag für Eigenwerbung zu publizieren. Diese Rechte können durch gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.

    3.3.
    Arbeiten, die im Rahmen eines Auftrags von der Agentur erstellt werden, dürfen vom Kunden oder sonstigen Dritten in keiner Weise verändert werden. Jede Nachahmung der Arbeiten, auch in Teilen, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Agentur die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.

    3.4.
    Der Kunde ist nicht befugt, eingeräumte Nutzungsrechte ohne ausdrückliche Vereinbarung mit der Agentur an Dritte zu übertragen.

    3.5.
    Die Agentur hat gegen den Kunden einen Auskunftsanspruch über die Art und den Umfang der Nutzung.

  4. Vergütung
    4.1.
    Es gilt die jeweils im Vertrag vereinbarte Vergütung. Die Vergütung ist, wenn nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Maßgeblich für den Eingang des fälligen Betrages ist der Eingang auf dem Konto der Agentur.

    4.2.
    Bei Arbeiten, die aus mehreren Teilleistungen bestehen, ist die Agentur berechtigt, dem Kunden angemessene Abschlagszahlungen zu berechnen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.

    4.3.Ändern sich nach Erteilung des Auftrags die Voraussetzungen für die Erstellung der vertraglich vereinbarten Leistung oder wird ein bereits erteilter Auftrag vom Kunden beendet, verändert oder anderweitig beeinflusst, hat der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten zu tragen sowie die Agentur von daraus entstehenden Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen.

    4.4. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Künstlersozialabgabe, Zölle oder auch sonstige nachträglich entstandenen Abgaben sind vom Kunden zu tragen.

    4.5.
    Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der Agentur sind bis spätestens 2 Wochen nach Rechnungsdatum zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

  5. Eigentumsvorbehalt
    5.1.
    Die Agentur verpflichtet sich, auf Anfrage des Kunden bereits im Rahmen der Auftragserteilung erstellte Entwürfe zur Ansicht zu übersenden.

    5.2.
    Das Eigentum an sämtlichen zum Zweck der Auftragserfüllung hergestellten Werken wird vorbehalten.

    5.3. An Entwürfen und Werkzeichnungen werden ausschließlich Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

    5.4.
    Werkzeichnungen und Entwürfe sowie anderweitig zur Verfügung gestellten Gegenstände und Werke sind innerhalb einer von der Agentur gesetzten Frist im Originalzustand vom Kunden zurückzusenden.

    5.5.
    Zusendung sowie Rücksendung von nach Ziffer 5.1. zur Verfügung gestellten Materialien erfolgen auf Rechnung des Kunden. Die Haftung für Verlust oder Beschädigung im Rahmen der Zu- sowie Rücksendung trägt der Kunde.

    5.6.
    Die Pflicht der Agentur zur Übersendung von Entwürfen und sonstigen Materialien erstreckt sich nicht auf rein digital verfügbare Entwürfe sowie sonstige Computerdateien. Die Übersendung digitaler Dateien erfolgt nur nach gesonderter, schriftlicher Vereinbarung. Ein Recht des Kunden auf Bearbeitung, Änderung oder Veröffentlichung von digitalen Entwürfen wird ausgeschlossen.

    5.7.
    Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung seitens der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei dieser. Die Agentur ist nicht verpflichtet, besagte Unterlagen und Daten an den Kunden herauszugeben.

  6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
    6.1.
    Sämtliche Sonderleistungen, die über das ursprüngliche Auftragsverhältnis hinausgehen, bedürfen gesonderter, schriftlicher Vereinbarung. Die Leistungen werden von der Agentur mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt, etwaige Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

    6.2.
    Die Anzahl der dem Kunden im Rahmen des Auftragsverhältnisses zur Verfügung gestellten Entwürfe wird im Rahmen der Auftragserteilung vertraglich vereinbart. Darüber hinaus gehende Entwürfe werden dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Daraus entstehende Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

    6.3.
    Technische Zusatzleistungen, die über das Auftragsverhältnis hinausgehende Mehraufwendungen erfordern, insbesondere die Erstellung von Modellen, Fotografien, Druck o.Ä. werden, falls nicht bereits vorher vertraglich vereinbart, dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

    6.4.
    Reisekosten im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis werden dem Kunden nur nach vorheriger Vereinbarung in Rechnung gestellt. Es steht den Parteien frei, vorab individuell Reisekostenpauschalen festzulegen.

  7. Zusatzleistungen
    7.1.
    Für den Fall, dass die Durchführung eines Auftrags unvorhergesehenen Mehraufwand erfordert, erfolgt eine Absprache mit dem Kunden. Der Mehraufwand ist dann nur nach vorheriger Vereinbarung zu vergüten.

    7.2.
    Die Agentur übernimmt grundsätzlich keine Produktionsüberwachung. Dies kann auf Wunsch des Kunden gegen Vergütung nach vorheriger Vereinbarung von der Agentur übernommen werden. Die Agentur ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Wünsche und Vorgaben des Kunden die notwendigen Entscheidungen im Rahmen der Produktion zu treffen.

    7.3.
    Die Agentur verpflichtet sich, dem Kunden auf Wunsch und vor Beginn der Vervielfältigung eine Blaupause vorzulegen. Im Rahmen der Produktion / Vervielfältigung wird der Agentur eine angemessene Zahl von Exemplaren zum Zweck der Eigenwerbung überlassen. Die Anzahl richtet sich nach Art, Güte und Wert der Exemplare.

  8. Kennzeichnung
    8.1.
    Die Agentur ist befugt, auf den erstellten Werbemitteln auf die Urheberschaft mittels eines Wasserzeichens oder sonstiger Kennzeichnung hinzuweisen, ohne dass hierdurch ein Entgeltanspruch des Kunden begründet wird. Dieses Recht kann durch individuelle Vereinbarung abbedungen werden.

    8.2.
    Die Agentur ist berechtigt, auf ihrer Website, in Publikationen sowie im Rahmen des Portfolios auf das Auftragsverhältnis zu Werbezwecken hinzuweisen.

  9. Liefer- und Leistungsfristen
    9.1.
    Die Agentur ist verpflichtet, die zu versendenden Materialien ordnungsgemäß zu verpacken und an einen Versanddienstleister zu übergeben. Das Risiko für Verlust oder Beschädigung während des Versands trägt der Kunde. Durch gesonderte Vereinbarung können Abreden über die konkrete Art des Versands getroffen werden.

    9.2.
    Lieferfristen und Liefertermine sind für die Agentur verbindlich, wenn die Agentur diese schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten im Rahmen des Auftragsverhältnisses nicht ordnungsgemäß erfüllt. Dies gilt auch für Verzögerungen, die aus der Risikosphäre des Kunden entstehen.

    9.3.
    Gerät die Agentur mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach erfolgloser Fristsetzung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Verzugs ist auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

  10. Geheimhaltung
    10.1.
    Die Agentur ist verpflichtet, sämtliche Informationen, die vom Kunden ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben. Eine Nutzung in der bezeichneten Form ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Kunden zur Erreichung des Vertragszweckes zulässig.

    10.2.
    Die Agentur ist verpflichtet, sämtliche Arbeitnehmer/innen sowie Vertragspartner zur Geheimhaltung anzuhalten und sicherzustellen, dass die in Ziffer 10.1 genannten Informationen geheim gehalten werden. Diese Pflicht erstreckt sich nur auf den der Agentur zumutbaren Rahmen.

    10.3.
    Die Verpflichtungen nach den Ziffern 10.1 sowie 10.2 treffen den Kunden hinsichtlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen der Agentur, insbesondere betreffend die Arbeitsweise, die verwendeten Materialien sowie Arbeitsschritte.

    10.4.
    Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten sowie Daten über das Nutzungsverhalten von der Agentur während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist. Die erhobenen persönlichen Daten darf die Agentur auch zur Kundenberatung, Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistung verwenden. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, einer solchen Nutzung der Daten widersprechen. Die Agentur wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohnehin öffentlich zugänglich sind oder die Agentur gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

  11. Pflichten des Kunden
    11.1.
    Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Sämtliche Arbeitsunterlagen, die auf diese Weise vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden, werden von der Agentur pfleglich behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben. Für die Rücksendung gelten die Regelungen aus Ziffer 9 dieser Geschäftsbedingungen.

    11.2.
    Der Kunde ist nicht berechtigt, im Rahmen eines erteilten Auftrages weitere, damit zusammenhängende Aufträge ohne vorherige Zustimmung der Agentur an Dritte zu vergeben.

  12. Gewährleistung und Haftung
    12.1.
    Der Kunde hat die Pflicht, seitens der Agentur gelieferte Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, spätestens binnen drei Werktagen und in jedem Falle vor einer Weitergabe, zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen, Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, gilt die Lieferung als genehmigt.

    12.2.
    Die Agentur ist verpflichtet, bestehende Mängel nach rechtzeitiger Mängelrüge unverzüglich zu beheben.

    12.3.
    Die Agentur ist verpflichtet, auf offensichtliche rechtliche Risiken hinzuweisen, die ihr bei der Bearbeitung eines Auftrages bekannt werden. Diese Pflicht ist auf den jeweils zumutbaren Rahmen beschränkt. Für eventuelle Verstöße im Rahmen der Auftragsdurchführung, insbesondere betreffend solche gegen Vorschriften des Wettbewerbs-, Urheber-, Datenschutzgesetzes oder spezieller werberechtlicher Regelungen haftet die Agentur nicht, wenn sie auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat. Der Kunde stellt die Agentur von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur ihn vor der Aufnahme besagter Handlungen auf Bedenken betreffend die Zulässigkeit der Maßnahmen hingewiesen hat. Die Agentur ist verpflichtet, solche Bedenken unverzüglich nach Bekanntwerden in schriftlicher Form beim Kunden anzumelden. Sollte die Durchführung einer Maßnahme eine vorherige Prüfung durch eine besonders sachkundige Person bedürfen, erfolgt dies nach Vereinbarung mit dem Kunden auf dessen Kosten.

    12.4.
    Mit Freigabe von Entwürfen, Reinzeichnungen oder sonstiger aus dem Auftragsverhältnis stammenden Materialien übernimmt der Kunde die Haftung für deren Richtigkeit sowie Zulässigkeit. Der Kunde trägt mit Freigabe des Weiteren die Verantwortung für inhaltliche und gestalterische Richtigkeit.

    12.5.
    Die Agentur garantiert nicht die wettbewerbs- oder wareneintragungsrechtliche Zulässigkeit der erstellten Entwürfe, wenn diese auf Vorgaben des Kunden basieren.

    12.6.
    Die Agentur haftet nicht für die vom Kunden gestellten Bilder, Daten und Schriften.

    12.7.
    Für sämtliche Aussagen des Kunden in beauftragten Werbemaßnahmen ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen, es sei denn, diese Aussagen sind evident unzulässig. In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, vorherige Prüfung durch einen sachkundigen Dritten zu verlangen.

    12.8. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

    12.9.
    Die Haftung der Agentur mit Ausnahme von Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist auf die Haftung aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung der Agentur oder ihrer Erfüllungsgehilfen beschränkt. Die Höhe des Schadensersatzes ist auf die Höhe der vereinbarten Vergütung, die für den jeweiligen Vertrag vereinbart wurde, beschränkt. Die Agentur haftet nur in dem Maße für Mangelfolgeschäden wegen positiver Vertragsverletzung, das aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten entstanden ist.

    12.10.
    Auftragnehmer und Vertragspartner der Agentur, die diese im Rahmen von für das Auftragsverhältnis erforderlichen Fremdleistungen beauftragt, sind keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/ Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit gesetzlichen Vorschriften dem nicht entgegenstehen.

  13. Verwertungsgesellschaften
    13.1.
    Fallen zusätzliche Kosten für Verwertungsgesellschaften an, so werden diese vom Kunden getragen. Im Falle der Verauslagung durch die Agentur sind besagte Auslagen dieser gegen Vorlage eines Nachweises binnen einer Woche nach Vorlage des Nachweises zu erstatten. Von dieser Zahlungsverpflichtung kann nach Vereinbarung abgewichen werden.

    13.2.
    Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe wird nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde selbst verantwortlich.

  14. Leistungen Dritter
    14.1.
    Die Agentur behält sich das Recht vor, freie Mitarbeiter oder sonstige Dritte für die Bearbeitung von Bestandteilen des Auftrags heranzuziehen. Diese sind in diesem Rahmen Erfüllungsgehilfen- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur.

  15. Media-Planung und Media-Durchführung
    15.1.
    Projekte im Bereich Media-Planung werden nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten sowie der Erfahrungswerte der Agentur durchgeführt. Die Agentur schuldet jedoch keinen bestimmten werblichen Erfolg.

    15.2.
    Erfordert ein Auftrag Leistungen im Media-Bereich, die Fremdkosten zum Inhalt haben, ist die Agentur berechtigt, die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Eingang der erforderlichen Auslagen seitens des Kunden durchzuführen. Die Agentur ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über notwendige Kosten zu informieren. Kommt es durch eine von der Agentur nicht zu vertretende Verzögerung des Zahlungseinganges zu einer Nichteinhaltung des gewünschten und vereinbarten Schalttermins, ist eine Haftung der Agentur ausgeschlossen.

  16. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
    16.1.
    Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit bzw. für ein bestimmtes Projekt abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende ohne eine Angabe von Gründen gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

  17. Schlussbestimmungen
    17.1.
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn die Parteien vereinbaren dies explizit.

    17.2.
    Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.

    17.3.
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten mit Unternehmern ist Sitz der Agentur.

    17.4.
    Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.